- Ausfahrten.............................................................................................. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und muss uns fristgerecht vorgelegt werden. Erfolgt der Rücktritt von einer Ausfahrt bis spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00€ erhoben. Bei späterem, auch unverschuldetem Rücktritt, müssen entstandene Auslagen wie Leerbettzahlung, Fahrplatzreservierung etc. in Rechnung gestellt werden. Bei vorzeitiger Abreise Aufenthaltsort beseht kein Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrages. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird der Betrag bis auf bereits angefallene Aufwendungen zurückerstattet. Zusatzleistung Ski- bzw. Snowboardkurs: Die Kosten für bereitstehende Ski-und Snowboardlehrer werden mit Anmeldung fällig. Für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Kursleistungen werden keine (anteiligen) Gebühren zurückerstattet, auch nicht bei Vorlage eines ärztlichen Attests.
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